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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, die mit der KOCHEREI Bielefeld, Restaurant & Eventlocation, unter Inhaber Frederik Breipohl, im folgenden KOCHEREI genannt, vertraglich vereinbart sind oder wurden. Abweichenden  Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabsprachen werden nur dann in den Vertrag aufgenommen, wenn die KOCHEREI deren Geltung gegenüber dem Vertragspartner schriftlich bestätigt.

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2. Angebote und Gültigkeit

Es gilt das jeweils gültige Angebot bzw. das individuelle Angebot. Angebote sind im Allgemeinen nur drei Wochen gültig und müssen nach Ablauf dieser Frist erneut an- gefragt werden.

 

 

​3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen der KOCHEREI kommt durch die schriftliche Bestätigung eines verbindlichen Angebots zwischen der KOCHEREI und dem Vertragspartner zustande. Leistungsänderungen, Kündigungen, weitere empfangsbedürftige Willenserklärungen und deren Annahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der Schriftform.

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4. Zahlungsbedingungen/ Preise

Für Businesskunden verstehen sich alle genannten Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. 

Für Privatkunden verstehen sich alle genannten Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.

Lt. gesetzlicher Vorschrift verändert sich der Mehrwertsteuersatz bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (z.B.: Geschirr, Personal oder Reinigung) von 7% auf 19% und bezieht sich dann sowohl auf die Hauptleistung (Speisen) als auch auf die Nebenleistung (Dienstleistung). D.h., dass die gesamte erbrachte Leistung mit 19% MwSt. berechnet wird. 

Liegen zwischen dem Vertragsschluss und dem vertragsgemäßen Leistungsdatum mehr als 8 Monate, so ist die KOCHEREI dazu berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
Dies gilt vor allem dann, wenn die Anschaffungskosten der KOCHEREI höher sind, als bei Vertragsschluss kalkuliert. Sollte der Umfang der Preiserhöhung 8% übersteigen, so ist der Auftraggeber berechtigt innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Dies bedarf unbedingt der Schriftform.

Jeglicher Bruch und Verlust unseres Leihmaterials wird separat und nach Anzahl berechnet. 

Die KOCHEREI ist berechtigt, jede einzelne Leistung unmittelbar nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Das Zahlungsziel ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.

 

Es werden 60% der erwarteten Auftragssumme (bei Firmenkunden) und 50% der erwarteten Auftragssumme (bei Privatkunden) bei Auftragserteilung unmittelbar in Rechnung gestellt. Abzüge wie Skonto o.ä. sind ausgeschlossen.

Der Restbetrag wird spätestens einen Werktag nach der Veranstaltung fällig. 

 

Sofern nicht anders angegeben werden Getränke nach Verbrauch, in ganzen Gebinden und die Personalstunden nach Aufwand in Rechnung gestellt. 

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5. Reklamationen

Mängelrügen und sonstige Reklamationen auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen wenn nicht schon während der Veranstaltung genannt, unmittelbar nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Veranstaltungsende bei uns schriftlich vorliegen.

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6. Rücktritt/Stornierung/Kündigung 

Die KOCHEREI Bielefeld, Restaurant & Eventlocation, Inhaber Frederik Breipohl, ist berechtigt aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten:

  • falls höhere Gewalt, oder andere nicht von der KOCHEREI zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

  • falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe/n wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.

  • falls die KOCHEREI, begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der KOCHEREI oder des Lenkwerks in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der KOCHEREI oder des Lenkwerks zuzurechnen ist.

Ein Vertragsrücktritt von Seiten des Kunden bis zu 24 Wochen vor der vereinbarten Veranstaltung kostenfrei möglich.
Danach berechnet die KOCHEREI im Falle eines Vertragsrücktritts: 

  • Bis 12 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50%

  • Bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 60%

  • Bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 70%

  • Bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 80%

der vereinbarten Auftragssumme. 

Bei Vertragsrücktritt 14 Tage vor der Veranstaltung oder kürzer werden 90% der Auftragssumme fällig.

Der Vertragsrücktritt nach Auftragserteilung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Bei Vertragsrücktritt von Seiten des Kunden durch höhere Gewalt gelten die hier oben genannten Konditionen, oder nach Absprache mit Inhaber Frederik Breipohl 

eine mögliche Termin Verschiebung.

  • Bei Verschiebung ihres Events, die auf Kulanz seitens der KOCHEREI basiert. Gelten zu jeder Zeit 80% Stornogebühren.

 

​Hochzeiten sind von den oben genannten Rücktrittskonditionen ausgeschlossen.
Diese werden separat unter 6.1. abgehandelt.

 

 

 

6.1. Vetragsrücktritt bei Hochzeiten
Kommt es zu einer Beauftragung der KOCHEREI für die individuelle Planung einer Hochzeitsfeier, so gelten hier folgende Stornierungskonditionen:
Eine Stornierung ist bis zu 10 Monate vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsdatum möglich. Allerdings werden von der unter §5 beschriebenen Abschlagszahlung (50% bei Privatkunden) unabhängig von der Höhe Auftragssumme, 1.200€ bei Stornierung, einbehalten.
Danach werden unter Anrechnung der zuvor geleisteten Abschlagszahlung: 

  • Bis 8 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 20%

  • Bis 6 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 35%

  • Bis 4 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50%

  • Bis 2 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 75%

der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt. 

Bei Vertragsrücktritt 14 Tage vor der Veranstaltung oder kürzer werden 90% der Auftragssumme fällig.

 

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7. Konzepterstellung/ Konzeptschutz

Die Erstellung eines individuellen Konzepts für den Kunden noch vor der Auftragserteilung ist möglich.
Sollte es im Anschluss an diese Erstellung, gleich aus welchem Grund, nicht zu einer Auftragserteilung kommen, so behält sich die KOCHEREI vor, 10% der im individuellen Konzept errechneten Auftragssumme in Rechnung zu stellen. 

Ausgenommen sind Hochzeiten, diese werden unter §7.1. abgehandelt.

 

Die individuell für den Kunden erstellten Konzepte zu einer Veranstaltung sind vertraulich zu behandeln. Alle Rechte an Entwürfen, Zeichnungen, Menüvorschläge usw. verbleiben bei der KOCHEREI, auch wenn sie bereits an den Kunden übermittelt worden sind.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diese Konzepte und Vorschläge außerhalb einer Beauftragung der KOCHEREI an Dritte weiterzugeben. Weder als Inanspruchnahme anderer Anbieter noch an weitere Dritte. Eine Übertragung der Nutzungsrechte bedarf ausdrücklich der Schriftform.
Es droht bei schuldhaftem Verstoß eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000€, höchstens aber 10% der errechneten Auftragssumme.

 

 

8. Änderung der Teilnehmerzahl / Zeiten

Die finale Teilnehmeranzahl muss spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mittgeteilt werden. Die Anzahl der Teilnehmer darf maximal 10% von in der Auftragsbestätigung genannten Teilnehmeranzahl abweichen. Bei einer höheren Abweichung werden 90% der Teilnehmer aus der Auftragsbestätigung abgerechnet.

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Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls die finalen Uhrzeiten (Beginn/ geplantes Ende der Veranstaltung) bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen bedürfen der Schriftform. 

 

 

 

 

9. Haftung und Verantwortlichkeiten

Die KOCHEREI haftet dem gegenüber nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beschränkung der Haftung gilt außerdem für die Erfüllungs-und Verrichtungshilfen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die KOCHEREI nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die KOCHEREI wird der Erfüllungspflicht enthoben, sollten höhere Gewalt oder sonstige Umstände (staatliche Maßnahmen o.ä.).

Sollten nur Planung bzw. Erstellung eines Konzepts oder Menüvorschläge Vertragsgegenstand sein, so ist eine Haftung seitens der KOCHEREI nicht begründet. Die KOCHEREI muss nur in der Lage sein, die Umsetzung der Konzepte zu realisieren.  

 

9.1. Änderung der Teilnehmerzahl / Zeiten

Die finale Teilnehmeranzahl muss spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mittgeteilt werden. Die Anzahl der Teilnehmer darf maximal 10% von in der Auftragsbestätigung genannten Teilnehmeranzahl abweichen. Bei einer höheren Abweichung werden 90% der Teilnehmer aus der Auftragsbestätigung abgerechnet.

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Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls die finalen Uhrzeiten (Beginn/ geplantes Ende der Veranstaltung) bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen bedürfen der Schriftform. 

 

9.2. Ansprechpartner 

Der Kunde benennt für die Planung der Veranstaltung und den Leistungszeitraum einen Ansprechpartner. Dieser steht der KOCHEREI jederzeit für Rückfragen oder bei Problemen zur Verfügung. 

 

9.3. Lieferung 

Sollte der Kunde eine Lieferung erhalten, so ist er dazu verpflichtet diese umgehend zu prüfen und Beanstandungen vorzubringen.

 

10. Gerichtsstand/Erfüllungsort/ Schriftform

Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus einem geschlossenen Vertrag ergeben ist Bielefeld.

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Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

11. Veränderungen dieser AGB

Die Kocherei Bielefeld, Restaurant & Eventlocation, Inhaber Frederik Breipohl, ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher vereinbarte Aufträge werden nach den dann noch gültigen, alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Dritte, in deren Namen bestellt wurde.​

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12. Datenschutz
Informationen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes verarbeitet.
weitere Informationen zum Datenschutz unter:
https://www.kocherei-bielefeld.de/datenschutz

 

13. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Stand: 02/2023

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